Nach der römischen Heerstraße, auf den fruchtbaren Böden der Kalkmulde, wo begehrte Bodenschätze, Kalk und Eisen, zu finden sind, siedelten nachweislich auch die Römer. Die des Bergbaus kundigen keltischen Ureinwohner wurden sicherlich von den germanischen und dann von den römischen Eroberern geschont. Das Lagerbuch des Pastors Reihs meldet Römerfunde: „Auf Bettingen“ in der Mitte zwischen der „Dirren Wies“ und der „Fleringer Mühl“, bei der „Krausbuch“ im Tälchen nach dem Dorf und oberhalb der Krausbuch zu den Kalköfen hin. Grundbesitz und Grundherrschaft sowie die Hoheitsrechte in Fleringen lagen seit dem frühen Mittelalter beim Kloster St. Irminen in Trier.
Im Jahre 816 wird es genannt unter den Gütern dieses Klosters, die Ludwig der Fromme auf Bitten der Äbtissin Anastasia in seinen Schutz nimmt. Zu diesem Besitz gehörte auch Oberhersdorf und der Hof Anzelt. Vögte erhielten den Auftrag, die Schutz- und Hoheitsrechte des Klosters zu bewahren. Dafür standen ihnen 1/3 der Zehnteinnahmen und Teile der Kirchenabgaben zu. Diese Vogtei besaßen die Herren von Kerpen, danach ihre Erben, die Grafen von Manderscheid und schließlich die Herzöge von Arenberg. Durch die Jahrhunderte muss das Kloster Irminen immer wieder seine Rechte gegenüber den Vögten und Verwaltern behaupten.
1345 weilte die Meisterin des Klosters Horreum, Hadewigis, selbst in Fleringen und führte den Vorsitz im „Jairding“, in dem das Kloster nochmals ausdrücklich ausgewiesen wird als Grund- und Lehnsherr in „ban, man, wasser, weyde, vont, pront, fluoach und zuoch“, vom Himmel bis auf den Grund. Das Kloster in Trier war weit, die Herren aber suchten ihre Macht und Vorrechte eigennützig auszuweiten. So sind es leider überwiegend nur Streitereien und Prozesse zwischen Grundherren und Vögten, die uns aus der Fleringer Geschichte urkundlich überliefert sind.
Nach langem Prozess kommt schließlich 1761 vor dem Bischof von Trier als Landesherr ein Vertrag zustande: Für jährlich 250 Reichstaler Pacht übernimmt der Herzog von Arenberg als Lehen alle Rechte und Einkünfte des Grundherren der Herrschaft Fleringen (mit Oberhersdorf, Scheuern und einigen Höfen in Oos, Schwirzheim und Gondelsheim und Weinsheim). Eine genaue Aufstellung aus dem Jahre 1763 nennt die Belastungen, welche die namentlich aufgeführten Untertanen an den Grundherren abzuliefern haben. Die arme Bevölkerung leidet unter Abhängigkeit und Hörigkeit und muss die hohen Lasten fast 1000 Jahre hindurch tragen.
Zwei freie Höfe gab es: „da haben die Vogtherren nichts zu nichts zu gepieten, wan sich die hoiffleude uff ihren hoeffen halden“, Rasenhof und Simonshof/Fritschen (Häuser Nr. 44 und 39). Auch die Prümer Äbte respektierten den Besitz des Klosters St. Irminen, diese Enklave mitten in ihrem Herrschaftsbereich.
Die alte Dingstätte des Charusgaues lag im Walde bei Baselt „Wahsil“ und später dort das Hochgericht der Fürstabtei Prüm für 14 Höfe ihres Kerngebietes. Dieses Gericht entschied auch über Leben und Tod.
Erst die Aufklärung und die französischen Revolutionstruppen beendeten die Vorrechte der Grundherren gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Die Bauern teilten sich das Land und den Wald.
Um den Besitz des Waldes aber mussten die neuen Privatbesitzer gegen die Gemeinde klagen – 1804 beim französischen Präfekten des Saardepartements in Trier und schließlich 1817 beim preußischen Ministerium des Inneren. Somit hat die Gemeinde Fleringen bis heute keinen Waldbesitz.
Auswanderungen während der Notzeiten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren sehr zahlreich. Der Zweite Weltkrieg brachte erhebliche Kriegszerstörungen, wie auch in den andere Dörfern der Kalkmulde.
1656 bestimmte der bischöfliche Visitator Friedrich Hugo von Eltz: „Nach Möglichkeit sollte eine Schule gebaut werden!“
1727 Winterschule im Pfarrhaus, 1739 Frühmesserhaus als Schulhaus, Kinder getrennt nach Geschlechtern; Schulmeister bekommt ein „Merges“ Spelz und ein Merges Hafer je Kind.
Die Schulreform des Kurfürsten Klemens Wenzelslaus kam in Fleringen nicht voran, weil der Herzog von Arenberg es verhinderte. Erst die Preußen reformierten die Schule: 1910 Bau eines Schulhauses. Seit 1962 bestand ein zweiklassiger Schulneubau, der ab 1971 mit dem alten Schulsaal und dem renovierten Jugendsaal in Weinsheim die vierklassige Grundschule beherbergte.
1990 wurde die Grundschule Fleringen aufgehoben, die Kinder fahren zur vierklassigen Grundschule nach Wallersheim.